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AGB

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Verträge.

1.2 Alle unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Aufträge können nur freibleibend entgegengenommen werden.
Zusage hinsichtlich der Menge, Liefertermine und Preise sind erst rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt sind. Als
schriftliche Bestätigung gelten auch der unterzeichnete Lieferschein oder die Rechnung.

1.3 Abweichend Vertragsbestimmung des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.4 Der Kunde kann Rechte aus Verträgen mit uns weder an andere abtreten noch verpfänden.

1.5 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of
Goods vom 11.04.1980).
1.6 Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese vom Lieferanten unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

1.7 Erfüllungsort ist Recklinghausen. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit unseren Verträgen, auch für Forderun-
gen aus Wechsel, Schecks und anderen Urkunden, ist das Amtsgericht Recklinghausen, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.

 

 

2. Lieferung

2.1 Lieferungen werden von uns im Rahmen unserer Möglichkeiten, schnell und gewissenhaft ausgeführt oder veranlasst.

2.2 Ereignisse höherer Gewalt wie Katastrophen, Streik, Aussperrung, Fabrikations- und Lieferstörungen, Verkehrsstörungen, Währungsänderung und dergleichen, ferner Betriebsstörung aller Art, berechtigt uns, die Lieferung angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

2.3 Unsere Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, frei Haus. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies im
Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

2.4 Erfüllt der Besteller eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig, so sind wir berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten.

2.5 Handelsübliche Lieferungen eines Minder- oder Mehrgewichts, maximal bis zu 5% bleiben vorbehalten.

 

 

3. Untersuchungs- und Rügepflichten

3.1 Alle Reklamationen hinsichtlich Beschaffenheit, Anders- oder Falschlieferung der gelieferten Menge, Gewicht oder der Berechnung von Preisen müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden – bei Gefriergütern innerhalb von 48 Stunden – nach Empfang der Ware durch eingeschriebenen Brief, Telefax oder E-Mail geltend gemacht werden.

3.2 Mängel, die auch bei sofortiger eingehender Untersuchung nicht zu erkennen sind, müssen unverzüglich nach Entdeckung,
spätestens aber nach einer Frist von zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, in dem mangelfreie Ware verderben würde, längstens aber innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ware gemeldet werden. Unterlässt es der Kunde, die bezeichneten Mängel nicht rechtzeitig zu rügen, verliert er sämtliche Ansprüche wegen dieser Mängel.

3.3 Reklamationen wegen Mindermenge oder Beschädigungen von Waren werden nur dann anerkannt, wenn sie bei Anlieferung vom Fahrer des LKWs/Transporters auf dem Frachtpapier bescheinigt worden sind.

3.4 Wird eine Teillieferung beanstandet, so bleibt der Vertrag in seinen übrigen Punkten in vollem Umfang bestehen. Dasselbe gilt bei aufeinander folgenden Teillieferungen.

3.5 Im Falle berechtigter und anerkannter Reklamationen können wir nach unserer Wahl entweder mangelfreien Ersatz, oder die Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten und bezahlten Kaufpreises zurücknehmen.

 

 

4. Rücktrittsrecht

4.1 Wir sind berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen, insbesondere wenn vorangegangene Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt wurden, oder ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt worden ist.

 

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern nicht anders angegeben, entspricht das Liefer-/Leistungsdatum dem Rechnungsdatum.

5.2 Jede Rechnung ist nach 14 Tagen (maßgebend hierfür ist das Rechnungsdatum) durch Überweisung oder per Scheck zu bezahlen,
sofern nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wechsel nehmen wir nur aufgrund gesonderter Vereinbarung an. Jegliche angefallenen Spesen aus der Annahme von Wechsel trägt der Besteller.

5.3 Bei Zahlungsverzug eines Käufers erfolgen weitere Lieferungen lediglich gegen Vorkasse. Unser Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 4
bleibt davon unberührt.

5.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind von ihm Mahnkosten, Rechtsverfolgungskosten und Verzugszinsen in Höhe der
von unseren Banken für Kontokorrentkredit berechneten Zinsen zu bezahlen.

5.5 Sofern eine Teilzahlungsvereinbarung getroffen wurde, wird die gesamte Rechtsforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn der
Kunde mit einer Rate länger als 14 Tage in Verzug gerät oder einen Wechsel über einen Teilbetrag nicht rechtzeitig einlöst.

 

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferten Waren bleiben Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller unserer sonstigen bereits entstanden und künftigen Forderungen gegen den Kunden einschließlich aller Nebenforderungen.

6.2 Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern.

6.3 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis der Käufer unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

6.4 Der Wiederverkauf darf nur dann erfolgen, wenn sich der Kunde gegenüber seinem Käufer das Eigentum vorbehält. Alle aus diesem Eigentumsvorbehalt seines Kunden zustehenden Rechte an der von uns gelieferten Ware, tritt er hiermit im Voraus zur Sicherung unserer Forderungen an uns ab.

 

 

7. Verjährung eigener Ansprüche

7.1 Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von §195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt §199 BGB.

 

 

8. Schlussbestimmung

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen eines von uns geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, unwirksame Vertragsbestimmungen durch wirksame Vertragsbestim- mungen in der gehörigen Form zu ersetzen, die der unwirksamen Vertragsbestimmungen nach dem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen sowie der sonstigen vertraglichen Absprache zwischen den Parteien bedürfen der Schrittform.

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